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Kosmetik − Ausbildungsformen

Allgemeines

An unserer Schule beträgt eine Standardausbildung mit täglichen Unterrichtseinheiten mindestens 2 Semester (12 Monate).

Möchten sie zusätzlich die Zwischenprüfung bei der zuständigen Handwerkskammer ablegen, müssen Sie 3 Semester absolvieren. Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 09. Januar 2002 muss eine Wahlqualifikationseinheit nach folgender Auswahlliste belegt werden: Zusätzlich bietet unsere Schule auch eine 6−monatige Grundausbildung in Tages oder Abendform an.

Diese Grundausbildung kann ein theoretisches und praktisches Fachwissen nicht so intensiv vermitteln, wie eine 12− oder 18−monatige Ausbildung. Zudem beinhalten die längeren Ausbildungsformen diverse Unterrichtsinhalte, die bei der 6−monatigen Ausbildung gesondert belegt werden müssen.

Für SchülerInnen, die für den 6−Monatskurs eingeschrieben sind, besteht jederzeit die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf 12 oder 18 Monate zu verlängern.

Für die Ausbildung KosmetikerIn stehen Ihnen zur Wahl:

Zusatzmodule Je nachdem für welche Ausbildungsdauer Sie sich entscheiden, verkürzt sich der Lehrplan prozentual. −−> Schnellausbildung
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